Ausgangslage/Motivation
Es gibt einerseits Menschen und Organisationen, welche Kapital haben, welches kurzfristig nicht benötigt wird. Andererseits gibt es Menschen und Organisationen mit tollen und lebensbejahenden Ideen, welche gefördert werden können. Die vorliegende Idee beruht darauf, dass diese zwei Menschengruppen auf einfache Art und mit einer professionellen Abwicklung zusammengebracht werden. Die Finanzierungen finden im Rahmen der geltenden Gesetze statt, allerdings sollen sie nicht den bestehenden Regeln der herkömmlichen Finanzinstitute folgen, sondern einfacher gestaltet werden.
Grundprinzip
Menschen und Organisationen, die über «freies» Kapital verfügen, geben zinslose Darlehen an die Genossenschaft. Die Genossenschaft vergibt die erhaltenen Kapitalwerte als zinslose Darlehen an Menschen und Organisationen weiter. Dafür wird lediglich ein administrativen Betrag erhoben, um die administrativen Aufwände der Genossenschaft zu finanzieren (Selbsterhaltung, nicht gewinnorientiert). Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind Genossenschafter.
Informationsflyer
Hier kann der Flyer mit Informationen zur Genossenschaft heruntergeladen werden.
Fragen und Antworten
- Treten Darlehensgeber direkt gegenüber den Darlehensnehmer in Erscheinung?
- Nein. Die Grundidee ist, dass die Genossenschaft Darlehen von Darlehensgeber aufnimmt und Darlehen an Darlehensnehmer vergibt. Die Vertragspartei ist somit immer die Genossenschaft, welche für die professionelle Abwicklung und das Vertrauensverhältnis zuständig ist. Es ist auch denkbar, dass sich über die Genossenschaft vereinzelt Darlehensgeber und Darlehensnehmer direkt finden und der Vertrag direkt in Eigenverantwortung erstellt wird.
- Was kostet ein Darlehen für die Darlehensnehmer?
- Ziel ist es, dass die Genossenschaft selbsttragen ist, weshalb diese Rechtsform gewählt wurde. Es wird einerseits ein initialer Betrag für die Bearbeitung verrechnet. Jährlich wiederkehrend wird auf Basis des Budgets der Generalversammlung der Betrag pro Darlehensnehmer definiert.
- Warum ist als Darlehensnehmerin eine Vorauszahlung zu leisten, bevor der Antrag bearbeitet wird?
- Die Prüfung von Anträgen ist der aufwändigste Teil in der Genossenschaft. Deshalb möchten wir Anträge, die den Anforderungen entsprechen. Eine Vorauszahlung hat den Effekt, dass die potentielle Darlehensnehmerin das Gesuch mit der Absicht auf eine Bewilligung einreicht. Mit der Vorauszahlung sind ein Teil unserer Aufwände für die Antragsprüfung gedeckt.
- Warum ist ein Darlehen nur auf einmal rückzahlbar und nicht in Raten?
-
Im Artikel 7 ("Dieses Gesetz gilt nicht für:") Buchstabe d vom Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) steht Folgendes: "Kreditverträge, nach denen keine Zinsen in Rechnung gestellt werden, sofern die Konsumentin oder der Konsument sich bereit erklärt, den Kredit auf einmal zurückzuzahlen;".
Fazit: Durch die Massnahme der Rückzahlung am Ende der Laufzeit sind wir nicht dem KKG unterstellt. - Was habe ich davon, wenn ich als Darlehensgeberin ein zinsloses Darlehen gebe?
- Die Gewissheit, dass das Geld an einem sinnvollen Ort eingesetzt wird. Wer weiss, was mit dem Geld finanziert wird, wo es aktuell liegt (Bank oder Post)?
- Ich möchte gerne unabhängig von der Genossenschaft jemandem ein Darlehen geben / von jemandem ein Darlehen nehmen. Was ist zu tun?
- Wir haben auf unserer Internetseite die Vertragsvorlagen publiziert. Diese können für das eigene Bedürfnis selber angepasst werden. Wenn jemand die administrativen Tätigkeiten selber machen möchte, ist das möglich. Die Genossenschaft ist dadurch nicht involviert.
- Wir möchten eine eigene Genossenschaft mit ähnlichem Zweck aufbauen. Gibt es Unterstützung?
- Das finden wir sehr gut. Wir unterstützen kleine und eigenständige Organisationen. Gerne stellen wir auf Anfrage unsere erarbeiteten Unterlagen zur Verfügung. Fragen können an uns gerichtet werden.
- Wir brauchen in unserer Gesellschaft neue Lösungen. Wie sind die Möglichkeiten bezüglichen alternativen Geldsystemen?
- Uns sind Konzepte wie zum Beispiel Tauschhandel, regionale Währungen und Kryptowährungen bekannt. Die Genossenschaft für zinslose Darlehen nimmt die gesetzlich gültige Währung «Franken» gemäss Art. 1 WZG (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/186/de) als die im Alltag meistverwendete Währung an und konzentriert sich darauf.
- Gibt es ein Vergleichsbeispiel vom Konzept der Genossenschaft, welches alltagsnah ist?
- Jemand besitzt vier Schaufeln. Allerdings wird eine davon nie benötigt oder zumindest so selten, dass sie meistens rumsteht. Diese überschüssige Schaufel wird der Genossenschaft für eine gewisse Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Genossenschaft leiht die Schaufel während dieser Zeit jemand anderem aus. Die Genossenschaft ist verantwortlich, dass die Schaufeleigentümerin nach Ablauf der Darlehenszeit wieder die Schaufel zurückerhält oder einen gleichwertigen Ersatz erhält, falls sie defekt ist. Natürlich könnte die Schaufel auch direkt und ohne Genossenschaft ausgeliehen werden. Allenfalls kennt die Schaufeleigentümerin gerade niemand, der eine Schaufel braucht und Schaufelgebraucher kennen niemanden, der eine Schaufel hat und ausleihen könnte. Ebenfalls gibt es Schaufeleigentümer, die nichts mit der administrativen belangen einer Ausleihe zu tun haben möchten. Die Genossenschaft ist für den korrekten und fachgemässen Ablauf der Ausleihe und der Rückgabe zuständig. Die Genossenschaft unterstützt dazu Darlehensgeber und Darlehensnehmer.