Darlehensgeber

Interesse als Darlehensgeberin?

Sie sind in einem Vorstand einer Organisation (Verein, Genossenschaft, Stiftung, GmbH, AG), mit ungenutzten finanziellen Mitteln, tätig oder haben privat finanzielle Mittel, welche aktuell nicht verwendet werden und auf einem Bankkonto ruhen? Dann können Sie diese Gelder bzw. einen Teil davon der Genossenschaft für zinslose Darlehen und dadurch anderen Menschen für einen definierten Zeitraum zur Verfügung stellen. Der Betrag bleibt Ihr Eigentum und wird nach Ablauf der Darlehensfrist zurückbezahlt.

Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme unter info@gedach.ch.

Ablauf

Ziele und Absichten

  • «Freies» Kapital bzw. nicht gebundene oder benötigte Gelder sind im Fluss und liegen nicht «unbenutzt» auf Konti. Sie bleiben als Forderungsanspruch im Vermögen der Darlehensgeber. Durch dieses Finanzierungsgeschäft haben potentielle Darlehensgeber die Möglichkeit, sich unkonventionell in die Gesellschaft einzubringen. Sie haben eine Alternative zu potentiell spekulativen, undurchsichtigen und teuren Finanzprodukten von Banken und Finanzinstituten, soweit sie einen Teil ihres Vermögens gewinnneutral investieren möchten.
  • Die Darlehensgeberinnen bleiben anonym. Sie können unterstützungswürdige Projekte, die der Gesellschaft als Ganzes dienen sollen, fördern.
  • Menschen und Organisationen mit «unbenutztem» Geld können auf einfache Weise (mittels Darlehensvertrag) das Geld für gute Zwecke einsetzen und haben keinen weiteren Aufwand.
  • Die Genossenschaft soll langfristig selbsttragend sein. Es gibt keine Gewinnausschüttung.
  • Darlehensgeber sind Genossenschafter.

Kosten

Darlehensgeber sind Genossenschafter (rückzahlbarer Genossenschaftsanteilschein von CHF 100). Es entstehen keine weiteren Kosten (Rückzugslimite der aktuellen Bank sind durch die Darlehensgeberin vorgängig abzuklären).

Vertragsvorlage

Nebenstehend kann die Vorlage für Verträge zwischen Darlehensgeber und der Genossenschaft für zinslose Darlehen heruntergeladen werden.

Dadurch können sich Darlehensgeber informieren, was im Vertrag stehen wird.

Mindestbetrag und -laufzeit

Gerne nehmen wir Darlehen ab CHF 5’000 mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren entgegen.

Risikominimierung

Welche Risiken gibt es, wenn Darlehen zur Verfügung gestellt werden?
Grundsätzlich könnte es sein, dass eine Darlehensnehmerin den Betrag an die Genossenschaft nicht zurückbezahlt. Die Genossenschaft gibt Darlehen in unterschiedlicher Höhe weiter. Unabhängig davon ist die Genossenschaft für die Rückzahlung an Sie als Darlehensgeberin verantwortlich. Dass die Zahlung von Seiten Darlehensnehmerin an die Genossenschaft erfolgt, bleibt in der Verantwortung und ist das Risiko der Genossenschaft.

Mit welchen Massnahmen wird dieses Risiko minimiert?
Folgende Massnahmen werden von Seiten der Genossenschaft für zinslose Darlehen getroffen:

  • Die Anträge der Darlehensnehmer werden gemäss unseren Checklisten detailliert geprüft. Insbesondere auf die Nachvollziehbarkeit und die Fähigkeit der Darlehensnehmer das Darlehen termingerecht zurückzahlen zu können.
  • Je höher der Darlehensbetrag, desto mehr Abklärungen werden getroffen. Allenfalls werden Bürgschaften, sowie Betreibungsauszüge eingefordert.
  • In der Genossenschaft gibt es eine Liquiditätsplanung (erhaltene Darlehen und vergebene Darlehen). Diese zeigt pro Monat auf, ob genügend Liquidität für die Rückzahlung der Darlehen an die Darlehensgeberinnen vorhanden ist. Dadurch werden nicht mehr Darlehen vergeben, als Darlehen vorhanden sind. In dieser Planung werden erhaltene Darlehen ein Monat weniger lange und gewährte Darlehen ein Monat länger geplant, wodurch mehr Reservezeit für allfällige verzögerte Rückzahlungen vorhanden ist.
  • 10% des Betrags eines jeden Darlehens, welche Darlehensgeber an die Genossenschaft gegeben haben, werden als Reserve auf den Bankkonten der Genossenschaft behalten.
  • Langfristig wird das Eigenkapital der Genossenschaft erhöht, sowie Reserven geschaffen, um die Rückzahlung an die Darlehensgeber auch dann sicherzustellen, wenn Darlehensnehmer nicht zeitgerecht zurückbezahlen.
  • Falls es doch zu Rückzahlungsengpässen kommen sollte, können wir frühzeitig mit Darlehensgeber und Darlehensnehmer ins Gespräch kommen und Lösungen finden.

Erläuterungen Buchungen bei Darlehensgebern

Organisationen und Firmen

Ein Darlehen hat lediglich Auswirkungen in der Bilanz und nicht in der Erfolgsrechnung. Somit ist ein Darlehen nicht budgetrelevant – sondern nur für die Planbilanz und die Liquiditätsplanung. Ein solches Darlehen bewirkt folgende Buchungen in den Aktiven der Bilanz:

  • Darlehensbetrag: «Flüssige Mittel» (Kontorahmen-Nr. 100*) nach «Darlehen» (Kontorahmen-Nr. 1440*)
  • Genossenschaftsanteil von CHF 100: «Flüssige Mittel» (Kontorahmen-Nr. 100*) nach «Beteiligungen» (Kontorahmen-Nr. 1480*)

Nach der Rückzahlung durch die Genossenschaft an die Darlehensgeberin am Ende der Vertragslaufzeit, werden die obigen zwei Buchungen in umgekehrter Weise wieder gebucht. Dadurch ist der Betrag bei den Positionen «Darlehen» (Kontorahmen-Nr. 1440*) und «Beteiligungen» (Kontorahmen-Nr. 1480*) wieder CHF 0 (falls nicht noch weitere Darlehen und Beteiligungen bei weiteren Parteien vorhanden sind).

Die Buchungen haben gemäss valuta auf dem Bankkontoauszug zu erfolgen.

* Die Nummern entsprechend dem «Schweizer Kontenrahmen KMU: Offizielle Schulversion«

Natürliche Personen

Für natürliche Personen gibt es an sich keine Buchung und ist ein gewährtes Darlehen in der Steuererklärung im «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis» anzugeben (ab dem Kalenderjahr der Überweisung an die Genossenschaft bis zum Kalenderjahr der Rückzahlung an die Darlehensgeberin – valuta gemäss Bankkontoauszug).

Nach der Rückzahlung durch die Genossenschaft an die Darlehensgeberin am Ende der Vertragslaufzeit, ist der Betrag wieder auf einem Bankkontoauszug ersichtlich und muss nicht mehr einzeln im «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis» aufgeführt werden.